Jahresmitgliederversammlung 2020

Am 21. Dezember 2020 fand die Jahresmitgliederversammlung des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber in digitaler Form über eine Videokonferenz statt.

Neue Situation, neues Format. Im Rahmen einer Videokonferenz haben mehr als ein Drittel der Mitglieder des LEADER Vereins Hohenlohe-Tauber an der Jahresmitgliederversammlung teilgenommen. Dabei wurden wichtige Beschlüsse für die Zukunft gefasst. Unter anderem wurde der Vorstand entlastet, neue Vorstandsmitglieder gewählt sowie die Anwendung der Übergangsverordnung beschlossen. Letztere gibt der Region Hohenlohe-Tauber die Möglichkeit auch in den Jahren 2021 und vsl. 2022 vom EU-Förderprogramm LEADER zu profitieren und neue Fördergelder zu erhalten. Der genaue Zeitplan für den neuen Projektaufruf steht aktuell noch nicht fest. Auf der Homepage leader-hohenlohe-tauber.eu sowie auf Facebook/LEADERHLT werden die Projektaufrufe veröffentlicht.

In seinem Geschäftsbericht informierte der Vorsitzende, Hermann Limbacher, die anwesenden Mitglieder darüber, dass 67 LEADER-Projekte durch den Auswahlausschuss des Vereins seit Beginn der Förderperiode im Jahr 2015 angestoßen wurden. Diese binden rund 3,2 Mio. Euro EU- und 1,4 Mio. Euro Landesmittel. Insgesamt wurden in der Region Hohenlohe-Tauber durch das EU-Förderprogramm LEADER Investitionen von rund 13,6 Millionen Euro angestoßen. Von den 67 Projekten sind bereits 31 umgesetzt.

Hohe Bandbreite an Maßnhamen

Wichtige Förderthemen bei LEADER in Hohenlohe-Tauber sind die Sicherung der Grundversorgung, die Stärkung des nachhaltigen Tourismusangebotes der Region und die Unterstützung regionaler Kleinstunternehmen und lokaler Vereine. Die geförderten Maßnahmen heben sich durch innovative Ansätze und Bürgerbeteiligung hervor.

Neue Förderperiode 2021-2027

Auf Grund der erfolgreichen Umsetzung des LEADER Programms in der Region Hohenlohe-Tauber hat sich der Verein für eine erneute Bewerbung als LEADER Region in der kommenden Förderperiode 2021 – 2027 ausgesprochen. Bis Februar 2021 soll beim Land Baden-Württemberg eine entsprechende Interessenbekundung eingereicht werden.