Gemeindeentwicklungskonzept Schöntal 2035

Projektträger:

Gemeinde Schöntal

Projektbeschreibung:

Die Gemeinde Schöntal mit ihren 9 Ortschaften liegt im Hohenlohekreis in der Region Heilbronn- Franken und damit im strukturschwachen, ländlichen Raum. Die finanzielle Lage ist sehr bescheiden. Um eine zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde gewährleisten zu können, muss ein übergeordnetes Gemeindeentwicklungskonzept 2035 erstellt werden. Dieses Konzept geht weiter als die klassische Flächennutzungsplanung. Sämtliche Bereiche der Gemeindeentwicklung wie die Bildung und Betreuung, die Entwicklung der Gewerbegebiete, die Entwicklung der Wohngebiete, die Stärkung der Vereinsstruktur, des Einzelhandels, der Landwirtschaft und des Tourismus müssen mit Zielen hinterlegt und priorisiert werden. Der Rückgang der Belegungsdichte, der steigende Wohnflächenbedarf pro Kopf sowie das zunehmend knapper werdende Angebot an bezahlbarem Wohnraum sind Entwicklungstendenzen in der Wohnentwicklung, denen sich auch die Gemeinde Schöntal stellen muss. Dies ist insbesondere vor dem finanziell schwachen Hintergrund für die weitere Entwicklung unabdingbar und bildet die Grundlage für eine präzise und priorisierte Investitionsplanung.

Die Gemeinde Schöntal wird in den kommenden Jahren Anträge für die Aufnahme in Entwicklungsprogramme des Landes stellen. Hierfür wird diese Entwicklungskonzeption die Grundlage bilden.

Projektinhalt:

  1. Analysephase: als Grundlage des gesamten Prozesses werden eine Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse durchgeführt. Weitere Bausteine der Analysephase sind:
  • Durchführung einer Auftaktveranstaltung
  • Erarbeitung einer städtebaulich-räumlichen Bestandsaufnahme und Analyse
  • Erarbeitung von demographischen Perspektiven der künftigen Entwicklung
  • Erstellung Leerstandsrisikokataster
  • Analyse des kommunalen finanziellen Handlungsspielraumes
  1. Dialogphase I: Repräsentative Bürgerbefragung, Ziel der Bürgerbefragung ist es, das subjektive Bild, das Bürger von ihrer Gemeinde haben, zu erfassen. Diese Fragen gewinnen bei eingeschränkten kommunalen Handlungsspielräumen und der zunehmenden regionalen Konkurrenz an Bedeutung.
  2. Dialogphase II: Kommunale Klausurtagung: Festlegung der Handlungsfelder und Schwerpunkte. Im Rahmen der strategischen Entwicklungsplanung werden die Synergien zwischen den unterschiedlichen Akteuren zusammengeführt.
  3. Dialogphase III: Bürgerbeteiligung: durch eine breite Beteiligung wird sichergestellt, dass die Vorstellungen und Ideen der Bürgerschaft Eingang in die Planung finden und dass das strategische Entwicklungskonzept mitgetragen wird. Die Bürgerbeteiligung soll durch Zukunftswerkstätten in den Ortsteilen sowie gemeinsame Auftakt- und Abschlussveranstaltungen durchgeführt werden.
  4. Konzeption und Dialogphase IV: Entwurf Gemeindeentwicklungskonzept mit Handlungsprogramm und Finanzierungsübersicht sowie endgültige Abstimmung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

Projektziele:

Ziel ist es, die Gemeindeentwicklung Schöntal mit einem, sowohl inhaltlich als auch konzeptionell, breiteren Ansatz anzugehen. Vor diesem Hintergrund sollen neben städtebaulichen Themen auch die Bereiche „Struktur“ und „Fläche“ berücksichtigt werden. Zudem sollen neben den klassischen kommunalen Grundfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Soziales, Mobilität) auch Themen wie bspw. Digitalisierung, Ökologie und Klima Einfluss finden. Das unter diesen Aspekten entwickelte Gemeindeentwicklungskonzept bildet die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Gesamtgemeinde. Entstehende Gewerbeflächen sollen durch langfristige Gewerbeansiedlung neue Arbeitsplätze schaffen, innerörtliche Entwicklung sowie die Ausweisung neuer Baugebiete bieten Wohnraum für Jung und Alt.

Durch die breite und frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft, sei es durch Veranstaltungen vor Ort, Zukunftswerkstätten, Bürgerbefragungen, Workshops oder informative Vorträge, soll eine weitreichende Identifikation mit der Gemeinde Schöntal gefördert werden. Das Gemeindeentwicklungskonzept Schöntal 2035 soll klar formulierte Ziele und konkrete Projekte benennen, die in den Folgejahren umgesetzt werden können, auch im Hinblick auf die finanzielle Lage der Gemeinde.